Jeder Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer ist verpflichtet zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Wer die Frist versäumt und auch nach einer Ermahnung nicht aktiv wird, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.