- Angaben zur Immobilie
Alle in der Immobilienanzeige aufgeführten Angaben zur Immobilie beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Der Makler weist darauf hin, dass er für die inhaltlich Richtigkeit der ihm übermittelten Daten zum Objekt nicht haftet. Er sichert dem Auftraggeber jedoch die größtmögliche Sorgfalt bei der Erstellung der Daten zu. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs können Sie unter http://eturkac.de/agbs/ aufrufen.
- Vertraulichkeit / Vertragsverletzung
Gibt der Auftraggeber vertrauliche Angebotsdaten an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten. In diesen Fällen macht er sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Provision, wenn es aufgrund der Weitergabe vertraulicher Daten zu einem Vertragsabschluss kommt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Offenlegung Informationsquellen
Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen.
- Vertragsabschluss
Der Auftraggeber wird unverzüglich den Makler von einem Vertragsabschluss informieren; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zuzusenden.
- Maklerprovision
Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht) wird die Maklerprovision in Höhe der ortsüblichen Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen. Der Provisionsanspruch wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Die Provision ist 14 Tage nach Abschluss des Vertrages fällig. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt fällig.
- Angebot durch Dritten und Verzicht auf nachfolgenden Makler
Der Provisionsanspruch des Erstanbieters erlischt nicht dadurch, dass ein Dritter später das angebotene Objekt erneut anbietet. Damit doppelte Provisionszahlungen vermieden werden, sollte der Auftraggeber (Interessent) den nachfolgenden Anbieter die Vorkenntnis schriftlich mitteilen und deren auf deren Maklerdienste verzichten.
- Sonstiges
Die Turkac Hausverwaltungen nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer/Vermieter und Kauf-/Mietinteressenten dienen. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Turkac Hausverwaltungen ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn die Turkac Hausverwaltungen in einem speziellen Fall das Schlichtungsverfahren doch sinnvoll erscheint, so kann sie im Zusammenhang mit ihrer Verpflichtung aus § 37 VSBG die Teilnahmebereitschaft erklären. Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers in Herrenberg.